Ingenieurbüro Jörg Platkowski

Ihr Partner in Sachen Umweltschutz und Unfallverhütung
(ASiG, BGV A2 und DGUV Vorschrift 2)
Sicher ist sicher!

Unser Ingenieurbüro verfügt über langjährige und breite Erfahrungen auf dem Gebiet des Umweltschutzes und der Sicherheit.

Als anerkannte Sachverständige auf dem Gebiet des anlagenbezogenen Gewässerschutzes prüfen wir wasserrechtlich relevante Anlagen vom Heizöllagertank bis zur komplexen Chemieanlage.

Wir erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), der BGV A2 und der neuen Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit".

Wir helfen Ihnen bei der richtigen Anwendung der Maschinenrichtlinie in Bezug auf Ihre Anlagen und bringen Vorschläge von der richtigen Umsetzung bis hin zur Bescheinigung der Konformität mit den betreffenden europäischen Normen (CE Kennzeichnung).

Unsere sicherheitstechnische Kompetenz erstreckt sich bis hin zur Prüfung von Spielplätzen. Diese Überprüfung der Spielgeräte obliegt im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht dem Betreiber des Spielgerätes, dem Träger einer Kindertageseinrichtung oder Schule. Wir führen die geforderte jährliche Hauptinspektion durch.

Unsere Kunden vertrauen auf die Qualität unserer Arbeit und unsere Fachkompetenz.

Aktuelles


ASR A3.5 - Raumtemperatur vom Juni 2010

Diese Arbeitsstättenregel konkretisiert die Anforderungen an Raumtemperaturen in § 3 Abs. 1 sowie insbesondere im Punkt 3.5 des Anhanges der Arbeitsstättenverordnung.

DGUV Vorschrift 2 vom 22. Juli 2010

Am 1. Januar 2011 ändern sich die Vorgaben zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung in den Betrieben. Damit werden die BGV A2/GUV-V A2 und die GUV-V A 6/7 abgelöst.

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