Ingenieurbüro Jörg Platkowski

Ihr Partner in Sachen Umweltschutz und Unfallverhütung
Sicher ist sicher!

Unser Ingenieurbüro verfügt über langjährige und breite Erfahrungen auf dem Gebiet des Umweltschutzes und der Sicherheit.

Als anerkannte Sachverständige auf dem Gebiet des anlagenbezogenen Gewässerschutzes prüfen wir wasserrechtlich relevante Anlagen vom Heizöllagertank bis zur komplexen Chemieanlage.

Wir erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit".

Wir helfen Ihnen bei der richtigen Anwendung der Maschinenrichtlinie in Bezug auf Ihre Anlagen und bringen Vorschläge von der richtigen Umsetzung bis hin zur Bescheinigung der Konformität mit den betreffenden europäischen Normen (CE Kennzeichnung).

Unsere sicherheitstechnische Kompetenz erstreckt sich bis hin zur Prüfung von Spielplätzen. Diese Überprüfung der Spielgeräte obliegt im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht dem Betreiber des Spielgerätes, dem Träger einer Kindertageseinrichtung oder Schule. Wir führen die geforderte jährliche Hauptinspektion durch.

Unsere Kunden vertrauen auf die Qualität unserer Arbeit und unsere Fachkompetenz.

Aktuelles


AwSV – Seit 08/2017 vollständig in Kraft

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wurde am 21. April 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat vollständig am 1. August 2017 in Kraft. Die 16 Anlagenverordnungen der Bundesländer werden damit abgelöst und auf ein einheitliches Schutzniveau zusammengeführt.

Da die technischen Grundsatzanforderungen für manche Anlagen nicht vollständig erfüllbar sind, werden für diese Anlagen - wie Umschlaganlagen mit festen wassergefährdenden Stoffen, Wasserkraftanlagen oder Biogasanlagen - von diesen Anforderungen abweichende Anforderungen gestellt.

Technische wie organisatorische Anforderungen werden in der neuen AwSV neu beschrieben oder an einigen Stellen präziser formuliert als in den Länder-VAwS.

Die AwSV verlangt eine fachgerechte Planung von Anlagen als Grundlage für den späteren rechtskonformen Betrieb. Selbst bei der Instandsetzung von Anlagen oder Anlagenteilen ist ein Instandsetzungskonzept erforderlich.

Der Betreiber ist für den ordnungsgemäßen Betrieb seiner Anlage verantwortlich. Dennoch hat es sich bewährt, dass Anlagen mit erhöhtem Risikopotenzial von externen Sachverständigen regelmäßig überprüft werden.

Sprechen Sie uns für eine Beratung bzw. Prüfung Ihrer Anlagen an.

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