Prüfung von Kinderspielplätzen

Die Prüfung der Spielgeräte obliegt im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht dem Betreiber des Spielgerätes, dem Träger einer Kindertageseinrichtung oder einer Schule. Der Betreiber muss einen Sachkundigen für Spielplatzgeräte beauftragen, der die Spielgeräte überprüft.

Die zugrunde liegende Norm ist die DIN EN 1176 - Teil 7 "Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb".

Die jährliche Hauptinspektion beinhaltet grundsätzlich die Feststellung des betriebssicheren Zustandes der gesamten Anlagen, der Fundamente, der Oberflächen und des Fallschutzes. Dabei werden z.B. Witterungseinflüsse, das Vorliegen von Verrottung und Korrosion, sowie jegliche Veränderungen der Sicherheit in Folge von durchgeführten Reparaturen oder zusätzlich eingebauten bzw. ersetzten Anlageteilen berücksichtigt.

Unkalkulierbaren Gefahren zu erkennen, die für Laien schwer wahrnehmbar sind, ist eine elementare Aufgabe bei der jährlichen Inspektion von Spielplatzgeräten und Spielplatzflächen und setzt entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen bei den Sachkundigen voraus. Eine für Kinder unkalkulierbare Gefahr sind beispielsweise Fangstellen für Kopf, Gliedmaße und Körper, durchgefaulte Fundamente, morsche Hölzer oder nicht tragende Flächen. Dazu gehören aber auch mangelhafter oder fehlender Fallschutz sowie unzureichende Sicherheitsabstände.

Unsere Leistungen auf diesem Gebiet:

  • Beratung bei der Planung oder dem Umbau Ihrer Spielplätze.
  • Beratung bei der Einführung eines Management-Systems
  • Beratung zu Fragen der Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
  • Erfassung sämtlicher Geräte auf dem Spielplatz
  • inklusive Fotodokumentation und der vorhandenen sicherheitstechnischen Maßnahmen
  • Durchführung und Dokumentation der jährlichen Hauptinspektion
  • Unterstützende Beratung zur Mangelbeseitigung

PDF Prüfung von Kinderspielplätzen

Datenschutz | Impressum | © powered by Server-Team