Fachkraft für Arbeitssicherheit
Jedes Jahr ereignen sich in der Bundesrepublik Deutschland ca. 1 Millionen meldepflichtige Arbeitsunfälle. Wir erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 6 des Arbeits-sicherheitsgesetzes (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" und übernehmen deshalb für Sie sämtliche Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit auf überbetrieblicher Basis. Das schließt ein:
- die Beratung des Unternehmers in Bezug auf Arbeitssicherheit, Unfallschutz und Ergonomie
- bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen sowie von sozialen und sanitären Einrichtungen
- bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
- der Auswahl von Körperschutzmitteln
- der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie
- der Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- die sicherheitstechnische Überprüfung von Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln
- die regelmäßige Begehung der Arbeitsstätten sowie die Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers bei der Beseitigung von Mängeln
- die Untersuchung und Auswertung von Ursachen für Arbeitsunfälle
- die sicherheitstechnische Unterweisung von Mitarbeitern
unsere Leistungen
Prüfung von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen
Durchführung von Unterweisungen
Erstellung von Betriebsanweisungen
Erstellung von Flucht- und Rettungswegeplänen
Baustellenkoordination nach Baustellenverordnung
Maschinensicherheit
Jährliche Regalprüfung nach DIN EN 15635
Prüfung von Kinderspielplätzen