Prüfung von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen
Prüfpflichtig durch einen Sachverständigen sind Anlagen, in denen sich mehr als 100 Liter WGK 3 Flüssigkeiten (z.B. Altöl), mehr als 1000 Liter WGK 2 Flüssigkeiten (z.B. Heizöl, Diesel) oder mehr als 100.000 Liter WGK 1 Flüssigkeiten (z.B. Hydrauliköl, Schwefelsäure) befinden.
Damit sind Anlagen wie - Altölläger in Kfz-Werkstätten, Heizöllageranlagen (auch im privaten Bereich), Gefahrstoffläger, Anlagen in denen wassergefährdende Stoffe verarbeitet, behandelt oder hergestellt werden, Abfüll- oder Umschlagsanlagen, Betriebstankstellen u.v.a.m. - prüfpflichtig.
Gern übernehmen unsere anerkannten Sachverständigen diese Prüfungen. Wir prüfen nicht nur in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Berlin sondern auch mit unseren Partnern in Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen.
unsere Leistungen
Prüfung von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen
Durchführung von Unterweisungen
Erstellung von Betriebsanweisungen
Erstellung von Flucht- und Rettungswegeplänen
Baustellenkoordination nach Baustellenverordnung
Maschinensicherheit
Jährliche Regalprüfung nach DIN EN 15635
Prüfung von Kinderspielplätzen