Durchführung von Unterweisungen
Der Arbeitgeber ist gegenüber seinen Mitarbeitern verpflichtet, für eine ausreichende und angemessene Unterweisung Sorge zu tragen.
Diese bezieht sich auf die im Zusammenhang mit der ausgeführten Tätigkeit bestehenden Gefährdungen und entsprechenden Verhütungsmaßnahmen.
Die Grundlage bilden unterschiedliche Gesetze und Verordnungen, wie z.B. §12 Arbeitsschutzgesetz, §12 Betriebssicherheitsverordnung, §14
Gefahrstoffverordnung, §4 DGUV Vorschrift 1 sowie weiteren Vorschriften.
Zur Unterstützung der Arbeitgeber bieten wir zusätzlich monatliche schriftliche Kurzunterweisungen in Form von Info-Blättern an, in denen Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes vorgestellt werden.
Wussten Sie schon, dass Personen nicht mehr mit der Löschdecke gelöscht werden. Sehen Sie dazu das Info-Blatt.
Info-Blatt zum löschen von brennenden Personen
unsere Leistungen
Prüfung von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen
Durchführung von Unterweisungen
Erstellung von Betriebsanweisungen
Erstellung von Flucht- und Rettungswegeplänen
Baustellenkoordination nach Baustellenverordnung
Maschinensicherheit
Jährliche Regalprüfung nach DIN EN 15635
Prüfung von Kinderspielplätzen