Erstellung von Betriebsanweisungen
Betriebsanweisungen sind Teil des betrieblichen Managementsystems. Die Mitarbeiter zu informieren und ihnen klare schriftliche Anweisungen zu geben ist Zweck einer Betriebsanweisung. Sie soll eindeutig festlegen, was richtig und was falsch ist, aber die Mitarbeiter auch zu richtigem Arbeiten und Verhalten motivieren.
Betriebsanweisungen sind keinesfalls Ersatz für technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen!
In einer Vielzahl von Vorschriften wird es den Unternehmern beziehungsweise den Vorgesetzten zur Pflicht gemacht, am jeweiligen Arbeitsplatz vorhandene Gefahren zu ermitteln. Aufgrund der vorhandenen Gefahren sind, nach Risikoabschätzung, die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu entwickeln. Diese sind festzulegen, den Mitarbeitern bekannt zu geben und dann umzusetzen.
Betriebsanweisungen sind daher für jeden Arbeitsplatz erforderlich, unabhängig davon, ob mit Gefahrstoffen umgegangen wird oder nicht. Betriebsanweisungen bauen auf der Ermittlung der Gefahren am Arbeitsplatz, im Arbeitsbereich, bei Arbeitsverfahren und auf der Abschätzung des Gesundheits- und Verletzungsrisikos durch die ermittelten Gefahren auf. Hauptziele sind das Bestimmen der jeweils notwendigen technischen, organisatorischen beziehungsweise persönlichen Schutzmaßnahmen und das klare Festlegen und Beschreiben, was ordnungsgemäßes Arbeiten und was richtiges Verhalten ist. Grundsätzlich sind die Betriebsanweisungen für alle Mitarbeiter bestimmt, aber auch für Vorgesetzte, Instandhalter, Rettungspersonen und Spezialisten für Störfälle.
unsere Leistungen
Prüfung von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen
Durchführung von Unterweisungen
Erstellung von Betriebsanweisungen
Erstellung von Flucht- und Rettungswegeplänen
Baustellenkoordination nach Baustellenverordnung
Maschinensicherheit
Jährliche Regalprüfung nach DIN EN 15635
Prüfung von Kinderspielplätzen