Fachkraft für Arbeitssicherheit

Jedes Jahr ereignen sich in der Bundesrepublik Deutschland ca. 1 Millionen meldepflichtige Arbeitsunfälle. Wir erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 6 des Arbeits-sicherheitsgesetzes (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" und übernehmen deshalb für Sie sämtliche Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit auf überbetrieblicher Basis. Das schließt ein:

  1. die Beratung des Unternehmers in Bezug auf Arbeitssicherheit, Unfallschutz und Ergonomie
    • bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen sowie von sozialen und sanitären Einrichtungen
    • bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
    • der Auswahl von Körperschutzmitteln
    • der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie
    • der Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  2. die sicherheitstechnische Überprüfung von Betriebsanlagen und technischen Arbeits­­­mitteln
  3. die regelmäßige Begehung der Arbeitsstätten sowie die Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers bei der Beseitigung von Mängeln
  4. die Untersuchung und Auswertung von Ursachen für Arbeitsunfälle
  5. die sicherheitstechnische Unterweisung von Mitarbeitern

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