Prüfung von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen

Prüfpflichtig durch einen Sachverständigen sind Anlagen, in denen sich mehr als 100 Liter WGK 3 Flüssigkeiten (z.B. Altöl), mehr als 1000 Liter WGK 2 Flüssigkeiten (z.B. Heizöl, Diesel) oder mehr als 100.000 Liter WGK 1 Flüssigkeiten (z.B. Hydrauliköl, Schwefelsäure) befinden.

Damit sind Anlagen wie - Altölläger in Kfz-Werkstätten, Heizöllageranlagen (auch im privaten Bereich), Gefahrstoffläger, Anlagen in denen wassergefährdende Stoffe verarbeitet, behandelt oder hergestellt werden, Abfüll- oder Umschlagsanlagen, Betriebstankstellen u.v.a.m. - prüfpflichtig.

Gern übernehmen unsere anerkannten Sachverständigen diese Prüfungen. Wir prüfen nicht nur in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Berlin sondern auch mit unseren Partnern in Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen.

 

 

 

 

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